Strafen bei Verstoß gegen neue EnEv erst 2015

  • 11.08.2014

    Strafen bei Verstoß gegen neue EnEv erst 2015

  •  Die neue EnEv ist bereits seit dem ersten Mai im Einsatz. Immobilienanbieter müssen seitdem die Kennzahlen aus dem Energieausweis mit angeben. Tut man dies als Anbieter nicht, so drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Allerdings werden die Bußgelder frühestens ab Mai 2015 erhoben, noch gibt es eine Übergangsfrist. Die Angabe der Kennzahlen ist nur bei kommerziellen Werbemaßnamen erforderlich, ein Aushang in der Stadt muss zum Beispiel keine Kennzahlen beinhalten. Wird ein Makler beauftragt, so muss diesem ein Energieausweis zur Verfügung gestellt werden. Diverse Anwälte mahnen auch bereits Immobilienmakler ab die keine Kennzahlen angeben. 

  • Kommentare

  • Dein Kommentar*
    Name*
    Email*
    Captcha
    Sicherheitscode*
    Abschicken