BeschreibungDas Grundstück im Kleinen Postweg befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob und wie Grundstücke bebaut werden können. Gebäude mit Aufenthaltsräumen können innerhalb der überbaubaren blau umrandeten Flächen errichtet werden.
Für dieses Grundstück gelten insbesondere folgende Festsetzungen:
- allgemeines Wohngebiet
- maximal ein zulässiges Vollgeschoss
- Einzel- und Doppelhäuser zulässig
- Geschossflächenzahl von 0,2 (vgl. § 20 BauNVO von 1990)
- Grundflächenzahl von 0,3 (vgl. § 19 BauNVO von 1990)
Weiterhin ist zu beachten, dass die gemäß § 19 (4) Satz 2 BauNVO mögliche Überschreitung der Grundflächenzahl durch Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht Gegenstand der Festsetzung ist (§ 19 (4) Satz 3 BauNVO). "
Grundstück 970 m²
GRZ 0,3
GFZ 0,2
kurzfristig bebaubar Ja
Baugenehmigung Nein
Erschlossen Ja
Zustand Bebaut mit einem Einfamilienhaus, Abriss erforderlich
LagebeschreibungOststeinbek liegt im äußersten Süden des Kreises Stormarn.
Bundesland: Schleswig Holstein
Anschluss Autobahn: ca. 1,5 km (3 Auto- Minuten)
Nach Hamburg: ca. 1km, Grenze zu Hamburg ist unmittelbar hinter dem Ostschild von Oststeinbek
Zur Ostsee: ca. 30 Auto- Minuten
Kita, Hort, Schule in ca. 600 m
Großer Park: ca. 200 m
Einkaufen, Apotheke, Ärzte: ca. 350 m
Das Grundstück befindet sich als letztes Grundstück in einer Sackgasse. Die Lage ist familienfreundlich, denn Fahrzeugverkehr ist kaum vorhanden.
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