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13.06.2013
Bei einem Bauträgervertrag sind Sie als Verbraucher nur der Erwerber dieser Immobilie und nicht der Bauherr. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden da Grundbesitz verkauft wird. In der Regel besteht das Urkundenkonvolut des Bauträgervertrages aus dem Entwurf des Vertrages, der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, dem Verkaufsprospekt und dem Zahlungsplan.
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12.06.2013
Gerade beim Bezug einer neuen Wohnung stellen sich die neuen Bewohner oft die Frage, wie attraktiv die neue Wohnung wohl für Einbrecher sein könnte. Viele Menschen ziehen nur ungern ins Erdgeschoss beziehungsweise sie informieren sich vor dem Einzug über die Wohngegend. Grundsätzlich ist man vor Einbrechern niemals völlig sicher.